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DEFINTIONEN

  Was versteht man unter"Cyberterrorismus":  
  Darunter versteht man die Manipulation/Sabotage elektronischer Steuerungssysteme und Infrastrukturmittel (z.B. durch Hacking, Viren, trojanische Pferde).  
 
  Definition "Terrorismus" der EU vom 19.09.2001:  
 

Jeder Mitgliedsstaat ergreift geeignete Maßnahmen, um die folgenden Straftaten, festgelegt in nationalem Recht, absichtlich begangen von einem Einzelnen oder einer Gruppe gegen ein Land oder mehrere Länder, ihre Institutionen oder ihre Bevölkerung mit dem Ziel, die politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen zu bedrohen und stark zu beeinträchtigen oder zu zerstören, als terroristische Taten zu bestrafen:

a) Mord; b) Körperverletzung; c) Entführung oder Geiselnahme; d) Erpressung; e) einfachen oder schweren Diebstahl; f) die unerlaubte Inbesitznahme öffentlicher Einrichtungen, öffentlicher Transportmittel, von Infrastrukturen, öffentlicher Orte und Güter oder die ihnen zugefügten Schäden; g) Herstellung, Besitz, Erwerb, Transport oder Bereitstellung von Waffen und Sprengstoffen; h) die Freisetzung giftiger Stoffe oder die Verursachung von Bränden, Überschwemmungen oder Explosionen, die Gefährdung von Menschen, Gütern, Tieren oder der Umwelt; i) die Störung oder Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Elektrizität oder anderen Grundgüter; j) Aufträge für Attentate, die ein Informationssystem stören; k) die Drohung mit einer der oben aufgezählten Straftaten; l) die Führung einer terroristischen Vereinigung; l) die Ermunterung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung oder die Beteiligung an einer terroristischen Gruppe.

 
 
  Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über Angriffe auf Informationssysteme:  
  /* KOM/2002/0173 endg. - CNS 2002/0086 */
Amtsblatt Nr. C 203 E vom 27/08/2002 S. 0109 - 0113
 
  Zum Inhalt dieses Rahmenbeschlusses