Patente allgemein

Was ist ein Patent?

Will man eine technische Erfindung rechtlich schützen lassen, kann man für diese Entwicklung ein Patent beim Patentamt anmelden.

Welche Erfindungen patentierbar sind, wird im §1 des österreichischen Patentgesetzes (Patentgesetz 1970) definiert:

Patentierbare Erfindungen
§ 1. (1) Für Erfindungen, die neu sind (§ 3), sich für den Fachmann nicht in naheliegender
Weise aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind, werden auf Antrag
Patente erteilt.
(2) Als Erfindungen werden insbesondere nicht angesehen:
1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
2. ästhetische Formschöpfungen;
3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche
Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
4. die Wiedergabe von Informationen.
(3) Abs. 2 steht der Patentierung der dort genannten Gegenstände oder Tätigkeiten nur entgegen, soweit für sie als solche Schutz begehrt wird.

Im Laufe eines Vorprüfungsverfahrens werden die Kriterien für ein Patent (Neuheit, Erfindungshöhe) untersucht. Für die Prüfung der Neuheit werden Patentschriften, Fachbücher, Fachzeitschriften, Datenbanken, etc. herangezogen.

Zu beachten ist, dass Patente nicht geheim sind. Vielmehr muss der Erfinder sein Wissen mit der Öffentlichkeit teilen, um ein Patent zu erlangen. Das Patent wird in einer sogenannten Patentschrift publiziert und weltweit zugänglich gemacht.

Eine Suche nach Patentdokumenten ist z.B. auf der Webseite „esp@cenet“ möglich.

Welchen Schutz erhält man durch ein Patent?

Durch ein Patent erhält der/die PatentinhaberIn einige Rechte lt. Patentgesetz §22:

Wirkung des Patentes
§ 22. (1) Das Patent berechtigt den Patentinhaber andere davon auszuschließen, den Ge-
genstand
der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder
zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.
(2) Ist das Patent für ein Verfahren erteilt, so erstreckt sich die Wirkung auch auf die durch
dieses Verfahren unmittelbar hergestellten Erzeugnisse.

Dritte Personen können Benützungsrechte durch Lizenzvergabe erwerben. Patentrechte können aber auch verkauft oder verpfändet werden.

Die maximale Schutzdauer für ein Patent beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Nachdem ein Patent abgelaufen ist, kann jedermann die in der Patenschrift beschriebene Idee nützen.

Was kostet ein Patent?

Die durchschnittlichen Verfahrensgebühren von der Anmeldung bis zur Erteilung betragen in Österreich ca. 160€ (Anmeldegebühr, Schriftengebühr).

Für die Aufrechterhaltung eines Patentes sind Jahresgebühren zu zahlen. Die Jahresgebühren steigen pro Jahr an, von 65€ für das 1. Jahr, bis 1.744€ für das 20. Jahr.

Wie lange dauert ein Anmeldeverfahren?

Nach dem Einreichen des Patent-Antrags folgen mehrere Prüfungen: Ein formale Prüfung und eine Prüfung, ob die Erfindung überhaupt patentierbar ist.

Einen ersten Prüfungsbescheid erhält man nach ca. 6 Monaten. Die durchschnittliche Dauer eines Anmeldeverfahrens beträgt ca. 3 Jahre, ist aber von den Anmeldeunterlagen und dem Anmeldegegenstand abhängig.

Patente und nationale Gesetze

Patentrecht ist grundsätzlich ein nationales Schutzrecht und gilt daher nur in jenem Land, für das es erteilt wurde. Es gibt kein „Weltpatent“.

Österreichische Patente

In Österreich ist die für Patente und gewerblichen Rechtsschutz zuständige Behörde das Österreichische Patentamt.

Europäische Patente

Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) bietet die Möglichkeit Patente in einem einheitlichen Patentierungsverfahren in mehreren oder allen Vertragsstaaten des EPÜ zu erlangen. Vertragsstaaten des EPÜ sind fast alle Länder der EU und einige weitere. Für europäische Patente ist das Europäische Patentamt (EPA) mit Sitz in München (Zweigstellen in Den Haag und Wien) zuständig.

Europäische Patente werden vom EPA in einem zentralen Verfahren erteilt. Die erteilten Europäischen Patente zerfallen in nationale Patente nach dem Patentrecht der Mitgliedsstaaten, für die sie gelten.

Die nationalen patentrechtlichen Vorschriften der Mitgliedsstaaten stimmen im Wesentlichen mit den Bestimmungen des EPÜ überein. Die Auslegung im Einzelnen ist den nationalen Gerichten vorbehalten. Die Gerichte der Mitgliedsstaaten sind nicht an die Entscheidungen der Beschwerdeinstanzen (Beschwerdekammern) des EPA gebunden.

Internationale Patente

Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – der Patent Cooperation Treaty (PCT) – bietet ein vereinheitlichtes Anmeldeverfahren für über 100 Länder. Verwaltet wird der PCT von der Weltorganisation für geistiges Eigentum, der World Intellectual Property Organisation (WIPO).

Verwandte Begriffe

Muster

Das Muster im Sinne des Musterschutzgesetzes ist das Vorbild für das Aussehen eines gewerblichen Erzeugnisses (Design). Musterschutz bietet die Möglichkeit für den Hersteller, sich gegen Nachahmung und Kopien seines Produktes zu wehren.

Gebrauchsmuster

Gebrauchsmusterschutz bietet eine weitere Möglichkeit neue technische Erfindungen zu schützen.

Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster:

Im Gegensatz zum Patent muss die Erfindung beim Gebrauchsmuster keinen hohen Erfindungsgehalt aufweisen. Als Erfindung wird auch die Programmlogik (Ablaufschema von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen) angesehen! Bei der Gebrauchsmusteranmeldung erfolgt u. a. keine Prüfung auf Neuheit oder erfinderischen Schritt. Es wird nur hinsichtlich des Standes der Technik recherchiert. Dadurch ist die Verfahrensdauer bei der Anmeldung wesentlich kürzer.

Die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag.

Ein Gebrauchsmuster bietet weniger rechtlichen Schutz als ein Patent, da es leichter anfechtbar ist.
Nicht alle Länder kennen einen Gebrauchsmusterschutz.

Aus diesen Gründen wird das Gebrauchsmuster auch als „kleines Patent“ bezeichnet.