Business Software Alliance, BSA
Amerikanischer Verband der
IT-Großindustrie.
Europäisches Patentübereinkommen, EPÜ
Das
Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) wurde am 5.
Oktober 1973 in München unterzeichnet und trat am 7. Oktober
1977 in Kraft.
Das EPA wurde von den Vertragsstaaten des EPÜ
in dem Bestreben errichtet, die Zusammenarbeit zwischen den
europäischen Staaten auf dem Gebiet des Erfindungsschutzes zu
verstärken. Erreicht wurde dies mit dem EPÜ, das die
Möglichkeit eröffnet, im Wege eines einheitlichen
Patenterteilungsverfahrens Schutz in mehreren oder allen
Vertragsstaaten zu erlangen, und gleichzeitig einheitliche
Vorschriften für die Behandlung der nach diesem Verfahren
erteilten Patente schafft.
Erfindung
Eine Erfindung geht von einer schöpferischen
Idee aus, durch die eine technische Aufgabe gelöst wird. Um
patentierbar zu sein, muss die Erfindung u.a. neu sein. Eine
Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
Den Stand der Technik bildet alles, was der Öffentlichkeit durch
schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benützung
oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist.
Europäisches Patentamt, EPA
Das Europäische
Patentamt (EPA) erteilt europäische Patente für die
Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens
(EPÜ). Es ist das Exekutivorgan der Europäischen
Patentorganisation (EPO), einer auf der Basis des EPÜ
gegründeten zwischenstaatlichen Einrichtung, deren Mitglieder
die EPÜ-Vertragsstaaten sind. Die Tätigkeit des EPA wird
vom Verwaltungsrat der Organisation überwacht, der sich aus
Delegierten der Vertragsstaaten zusammensetzt.
Das Europäische
Patentamt ist das für die Entgegennahme, Prüfung und
Erteilung europäischer Patente zuständige Organ der
Europäischen Patentorganisation und wurde in München
errichtet. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag sowie weitere
Dienststellen in Berlin und Wien.
Europäische
Patentanmeldungen können in allen nationalen Patentämtern,
die Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation sind
eingereicht werden, wobei diese die Patentanmeldungen an das
Europäische Patentamt weiterleiten.
Gebrauchsmuster
bietet eine Schutzmöglichkeit für
neue technische Erfindungen an. Im Gegensatz zum
Patent muss die Erfindung beim Gebrauchsmuster keinen hohen Erfindungsgehalt
aufweisen. Ziel ist eine rasche Registrierung in einem vereinfachten
Verfahren, damit die Erfindung rasch gegen NachahmerInnen geschütz
wird.
Als Erfindung wird im besonderen auch die Programmlogik
(Ablaufschema von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen)
angesehen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Sammelbegriff für folgende Schutzrechte geistigen
Eigentums: Patent/Gebrauchsmuster,
Marke, Muster, Topographie von
Halbleiterchips, ergänzendes Schutzzertifikat (Verlängerung
des Patentschutzes für Pharmazeutika)
Lizenzen
Die Lizenz ist die von dem/der InhaberIn eines
gewerblichen Schutzrechts (Muster,
Gebrauchsmuster, Patent,
Marke,
Halbleiterschutz und Schutzzertifikat) eingeräumte und ins
entsprechende, beim Österreichischen Patentamt geführte
Register eintragungsfähige Erlaubnis, dieses Schutzrecht ganz
oder teilweise zu benutzen.
Die Nutzungsberechtigung betreffend
ein Schutzrecht kann uneingeschränkt bzw. sachlich, räumlich
oder zeitlich beschränkt eingeräumt werden. Der Umfang
dieser Nutzungsberechtigung hängt vom jeweiligen Lizenzvertrag
ab.
Marke
Die Marke (z.B. Buchstaben, Worte, Zahlen oder
grafische Darstellungen) ist die Bezeichnung für eine Ware oder
eine Dienstleistung eines Unternehmens.
Muster
Das Muster im Sinne des Musterschutzgesetzes ist das
Vorbild für das Aussehen eines gewerblichen Erzeugnisses
(Design). Musterschutz bietet die Möglichkeit für den
Hersteller, sich gegen Nachahmung und Kopien seines Produktes zu
wehren.
Neuheit
Gemäß § 1 des österreichischen
Patentgesetzes sind Erfindungen nur dann patentierbar, wenn sie neu
sind. Dieser Neuheitsbegriff ist ein absoluter. Das bedeutet, dass
die Erfindung nirgends auf der Welt bereits der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht worden sein darf, und zwar gleichgültig
in welcher Form. Es ist daher entscheidend, dass der Erfinder seine
Erfindung zuerst zum Patent anmeldet, bevor er diese in irgendeiner
Form (schriftlich oder mündlich) veröffentlicht. Nach der
Anmeldung steht einer Veröffentlichung durch den Anmelder in
Zeitungen, wissenschaftlichen Publikationen u.a. nichts entgegen.
Österreichisches Patentamt, ÖPA
Das ÖPA die
Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in
Österreich. Die Dokumentation des ÖPA beinhaltet bereits
über 50 Millionen Patentdokumente aus 38 Staaten und von fünf
internationalen Organisationen, welche numerisch und nach technischen
Sachgebieten zugänglich sind. Neben technischer und juristischer
Fachliteratur beinhaltet das Angebot auch Publikationen des
gewerblichen Rechtsschutzes vieler Länder. Außerdem wird
der Zugriff auf eine große Anzahl von nationalen und
internationalen Datenbanken ermöglicht.
Die technische
Information wird vom ÖPA in Form von folgenden Servicediensten
angeboten:
Recherche (= die kostengünstige Ermittlung des
Standes der Technik bezüglich eines technischen Problems durch
technische Experten), Gutachten (informiert über die
Patentfähigkeit einer technischen Lösung)
Pariser Verbandsübereinkunft
Die „Pariser Verbandsübereinkunft von 1883"
regelt die gegenseitige Anerkennung von Gewerblichen Schutzrechten.
Praktisch alle Industrieländer sind diesem Übereinkommen
beigetreten, wonach innerhalb einer bestimmten Frist
(Prioritätsfrist) einer ausländischen Anmeldung im
jeweiligen Land der frühere Erstanmeldungstag zuerkannt wird.
Patent
Erfindungen
können unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Patent
geschützt werden. Patente
schützen neue technische, auf erfinderischer Leistung beruhende
Lösungen, die gewerblich anwendbar sind. Durch die Prüfung
wird sichergestellt, das nur jene Erfindungen zum Patent führen,
die patentierbar sind.
Patente gelten nur für eine
beschränkte Dauer (höchstens 20 Jahre). Wenn ein Patent
abgelaufen ist, kann jedermann kostenfrei die in der Patentschrift
beschriebene Idee nützen.
Das Patentrecht ist ein
grundsätzlich "nationales" Schutzrecht und gilt daher
nur in jenem Land, für das es erteilt wurde. Es gibt kein
Weltpatent.
Patent Cooperation Treaty, PCT
Das EPÜ ist mit dem
Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Patentwesens (PCT) verknüpft, der ein einheitliches,
vereinfachtes Anmeldeverfahren für über 100 Länder
bietet, an das sich eine internationale Recherche und auf Wunsch des
Anmelders eine internationale vorläufige Prüfung
anschließen. Verwaltet wird der PCT von der Weltorganisation
für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf.
Gemäß einer
Vereinbarung mit der WIPO wird das EPA im Rahmen des PCT als
Anmeldeamt, als Internationale Recherchenbehörde und als mit der
internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde
tätig. Europäische Patente können auch auf der
Grundlage internationaler Anmeldungen erteilt werden, die nach dem
PCT eingereicht wurden.
Der „Vertrag über
die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens"
PCT ermöglicht es, mit einem einzigen Antrag auf Patenterteilung
mehrere Länder zu erfassen. Für eine solche internationale
Patentanmeldung wird eine zentrale Recherche von der zuständigen
internationalen Recherchenbehörde durchgeführt.
18
Monate nach Einreichung der internationalen Anmeldung erhält
der/die AnmelderIn den internationalen Recherchebericht, in dem die
einschlägigen Veröffentlichungen zum Stand der Technik
genannt sind und der ihm/ihr somit seine/ihre Erfolgsaussichten für
eine Patenterteilung vermittelt.
Danach ist in den Ländern,
in denen ein Patentschutz erwirkt werden soll, die so genannte
„nationale Phase" einzuleiten, wobei auch regionale
Patente - wie ein europäisches Patent – angestrebt werden
können. Zu den über 80 Mitgliedstaaten des PCT zählen
neben den meisten europäischen Ländern auch die USA, Japan,
die Volksrepublik China, Kanada, Australien und andere
Überseestaaten.
Trade-related Aspects of intellectual Property Rights, TRIPS
Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte
der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs) ist Bestandteil des
Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation
(World Trade Organization, WTO). Es legt Mindeststandards für
den Schutz des geistigen Eigentums in den WTO-Staaten fest
World Intellectual Property Organization, WIPO
Die
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist eine
Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Aufgabe
der WIPO ist die Förderung des weltweiten Schutzes des geistigen
Eigentums durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit. Einen wesentlichen
Teil ihrer Tätigkeit widmet die WIPO der Zusammenarbeit mit den
Entwicklungsländern. Sie unterstützt diese Länder bei
der Lösung ihrer Probleme auf dem Gebiet des gewerblichen
Rechtsschutzes und des Urheberrechts.