Die Klage ...

 

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Was bleibt ?

Die Kläger wollten ein TRO (temporary restraining order) verfügen, also das Anbieten des SourceCodes und das setzen von Links auf Seite, die dies taten zu verbieten. 

Es wurden sogleich Administratoren angeschrieben, sie sollen solche Programme von ihren Servern bannen. Einige ließen sich hinreissen und folgten der Aufforderung (die rechtlich nicht fundiert war-aber welcher normalsterbliche weiss das schon). 

Am 28. Dezember 1999 tagte ein Hearing, um diesen Fall zu analysieren. Die Kläger rechneten damit, daß niemand als Verteidiger erscheinen würde, in diesem Fall wäre die Angelegenheit in 15 Minuten vorbei gewesen und die Verfügung erteilt. Allerdings fanden sich im Gericht auch Vertreter der EFF, einige Cyberpunks und weitere Vertreter der Linux-Gemeinde. 

Die Klage wurde letztlich am 20. Jänner 2000, unter dem Vorsitz von Richter William J. Elfving, abgewiesen. Doch dies war erste der Beginn langer Gerichtsverhandlungen in denen immer wieder zwischen den Rechten einzelner (Redefreiheit First Amendment) und wirtschaftlichen Interessen anderer DVDCCA abgewogen werden musste.

 

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