3. Andere Gerichte der Vereinten Nationen

Hinauf ] 1. Historie des IGH ] 2. Der IGH im Überblick ] [ 3. Andere Gerichte der Vereinten Nationen ] 4. Die Verfahrensordnung des IGH ] 5. Gutachten des IGH auf Antrag von Organen der UN ] 6. Verfahren vor dem IGH mit Beteiligung der USA ] Anhang I: UN-Charta Kapitel XIV: The international Court of Justice (Art. 92-96) ] Anhang II: Statut des IGH ]

Neben dem Internationalen Gerichtshof existiert in der UN noch ein weiterer Gerichtshof, der für Streitigkeiten der Organisation mit ihren Beamten zuständig ist: der Verwaltungsgerichtshof. Andere Organe mit gerichtlichem Charakter existieren zur Zeit nicht, können aber jederzeit eingerichtet werden, auch wenn diese immer nur eine untergeordnete Rolle (IGH ist Hauptrechtsprechungsorgan) spielen könnten.

3.1 Der UN-Verwaltungsgerichtshof

Die Aufgabe des UN-Verwaltungsgerichtshofes (UN Administrative Tribunal) ist es, über Anträge von Beamten der Vereinten Nationen (und einigen anderen Personen mit bestimmten Voraussetzungen52) wegen Verletzungen von allen Regeln (insbesondere der Arbeitsverträge und Pensionsregelungen) zu entscheiden. Der Gerichtshof besteht aus 7 Mitgliedern, die von der Generalversammlung für 3 Jahre gewählt werden. Ein Mitglied kann nur dann entlassen werden (automatische Wiederernennung), wenn alle anderen Richter zustimmen. In seinem Bereich ist der Verwaltungsgerichtshof ein unabhängiges Gericht, das endgültige Urteile erläßt. Der Gerichtshof wendet folgendes Recht an:

  • Internes UN-Recht: Arbeitsvertrag, Regeln für Beamte, Verwaltungsvorschriften, …
  • Resolutionen der Generalversammlung
  • UN Charta
  • Allgemeine Rechtsgrundsätze

In Bezug auf die Rechtsgrundsätze ist jedoch anzumerken, daß der Gerichtshof nicht bereit ist, Lücken im UN-Recht durch einzelnes nationales Recht zu füllen.

Der Gerichtshof entscheidet entweder auf Wiedereinstellung (bei Entlassung), bestimmtes Verhalten oder Entschädigung (max. 2 Jahresgehälter außer bei besonderen Umständen). Im Fall der Wiedereinstellung erhält der Generalsekretär das Recht, dies nicht zu tun und eine vorher vom Gericht zu bestimmende Entschädigung zu bezahlen.

Unter eingeschränkten Bedingungen ist auch eine Revision eines Urteils möglich.

3.2 Appelation gegen Urteile des UN-Verwaltungsgerichtshofes

Die Urteile des Verwaltungsgerichts sind zwar abschließend und endgültig, können jedoch noch einmal vom IGH überprüft werden. Dies erfolgt im Wege eines Gutachtens, das vom "Committee on Applications for Review of Administrative Tribunal Judgements" angefordert wird. Bei dem Komitee handelt es sich um einen politischen Körper, das aus Mitgliedern der UN Generalversammlung besteht und nicht den Charakter eines Gerichts besitzt. Einen Antrag an dieses Komitee dürfen der Generalsekretär, die vom Urteil betroffene Person oder ein Mitgliedsstaat stellen. Die Aufgabe des Komitees ist es zu prüfen, ob eine hinreichende Basis vorliegt und daher der IGH befaßt werden soll. Dies soll dazu dienen, durch eine Vorauswahl die Belastung des IGH gering zu halten. Es selbst wird sehr häufig angerufen, gibt aber nur höchst selten ein Gutachten in Auftrag.

Urteile können nur in den folgenden Fällen überprüft werden (und insbesondere nicht in inhaltlicher Hinsicht!53):

  • Das Verwaltungsgericht hat seine Zuständigkeit überschritten oder fälschlich abgelehnt,
  • es hat eine Rechtsfrage in Bezug auf die UN-Charta falsch ausgelegt oder
  • hat einen fundamentalen Verfahrensfehler begangen, der einen Justizirrtum herbeiführte.

Da die Urteile des Verwaltungsgerichts endgültig sind, ist die Vollziehung des Gutachtens des IGH nur über Umwege möglich. Entweder führt der Generalsekretär einfach das Urteil des IGH aus oder der Verwaltungsgerichtshof muß zusammentreten, um sein ursprüngliches Urteil im Sinne der Entscheidung des IGH abzuändern.

 

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