< Förderungsmaßnahmen
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Förderungsmaßnahmen in Österreich
Vom Land Oberösterreich gibt es zwei mögliche Arten von Förderungen.
Beide werden im Rahmen des Euro-Wirtschaftsförderungsprogrammes –
EWP durchgeführt.
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Einrichtung von Telearbeitsplätzen
Gefördert werden Hard- und Softwareinvestitionen, wie Datenkommunikationsgeräte
oder Anbindung an überregionale Telekommunikationsnetzwerke, die im
Rahmen der Errichtung eines Telearbeitsplatzes außerhalb des Betriebes
notwendig sind. Das Land stellt dafür max. 33 % der Investitionskosten,
höchstens aber öS 50.000 zur Verfügung. Diese Fördermaßnahme
gilt jedoch nur bis zum 31.12.1998.
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Telekommunikation und Computernetzwerke
Diese Förderung unterstützt oberösterreichische Unternehmen
bei der Einführung in Computernetzwerke und zur Nutzung von Telekommunikationsdiensten.
Das Land stellt dafür wiederum max. 33 % der Investitionskosten, höchstens
aber öS 50.000 zur Verfügung. Diese Fördermaßnahme
gilt bis zum 31.12.1999.
Für diese Förderschwerpunkte steht ein Budget in der Höhe
von öS 30 Mio. zur Verfügung. Bis Ende 1997 konnten von 1000
eingelangten Anträgen schon 385 genehmigt werden.
(vgl. URL: http://www.ooe.gv.at/foerderung/wirtschaft/)
Förderungsmaßnahmen der EU
Ausgehend von der EU gibt es verschiedene Projekte Telearbeit zu fördern.
Diese haben verschiedene Ansatzpunkte. Zwei Projekte sollen große
Organisationen anregen, ihre Aktivitäten zu dezentralisieren. Weitere
vier Projekte versuchen, die Entwicklung von Nachbarschaftsbüros zu
fördern. Andere sechs Projekte unterstützen kleinere Unternehmen
bei Problemen speziell bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit im
Bereich Telearbeit. Zusätzliche Projekte gibt es im Bereich der allgemeinen
Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Das Programm ARTISAN beschäftigt sich mit der Entwicklung von
schwach strukturierten Regionen. Dabei sollen Unternehmen angeregt werden,
sich abseits von Ballungszentren anzusiedeln, umso Arbeitsplätze in
diesen Regionen zu schaffen.
Hinweise an gerald.kogler@jk.uni-linz.ac.at
Letzte Änderung am 24.1.1999.