< Begriffsbestimmungen >

Telearbeit

Telearbeit bedeutet, daß Tätigkeiten räumlich entfernt vom Standort des Arbeitsgebers mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken verrichtet werden.

Gekennzeichnet ist die Telearbeit durch vier Merkmale: (vgl. Lexmüller (1998), S. 4-5.)

Telearbeitsorte



Hinweise an gerald.kogler@jk.uni-linz.ac.at
Letzte Änderung am 24.1.1999.