Telearbeit bedeutet, daß Tätigkeiten räumlich entfernt vom Standort des Arbeitsgebers mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken verrichtet werden.Gekennzeichnet ist die Telearbeit durch vier Merkmale: (vgl. Lexmüller (1998), S. 4-5.)
- Der Arbeitsort des Arbeitnehmers ist eine Privatwohnung, ein Nachbarschaftsbüro oder ein Satellitenbüro.
- Die Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Es können die verschiedensten Arten von Arbeitszeitmodellen angewendet werden, wie Gleitzeit, fixe Arbeitszeit oder nur eine Festlegung der zu erbringenden Arbeitszeit oder -leistung. Weiters kann die Arbeit zur Gänze oder nur zeitweise dezentral erledigt werden.
- Als Mindestmaß an technologischer Ausstattung sollte ein Telefonanschluß und ein PC zur Verfügung stehen. Arbeitsaufträge und Kommunikation mit dem Arbeitgeber erfolgen in der Regel über das Telekommunikationsnetz.
- Beim Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer, also die Rechtsform des Arbeitsverhältnisses, unterscheidet man feste Dienstverhältnisse, Heimarbeitsverhältnisse, eine freie Mitarbeitertätigkeit auf der Basis eines Dienst- oder Werkvertrages oder eine selbstständige Tätigkeit.