Verzollung

Wer innerhalb der Europäischen Union für private Zwecke Waren ordert, hat es gut: Dank des Binnenmarktes braucht er keine Gedanken an Einfuhrabgaben zu verschwenden. Es gibt zwar Richtwerte dafür, bis zu welcher Menge ein Import noch als privat gilt, in der Praxis resultieren daraus aber kaum Einschränkungen, falls man glaubhaft machen kann, seine Bestellung nicht gewerblich zu nutzen. Für eine bevorstehende Familienfeier dürfte man beispielsweise auch einmal größere Mengen französischen Weines einführen.

Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten müssen aber auch Privatleute prinzipiell Zoll und Einfuhrumsatzsteuer abführen. Anders als bei Mitbringseln im Reisegepäck existieren hier zunächst keine nennenswerten Freigrenzen. Sendungen mit geringem Wert sind zwar abgabenfrei. Die Grenze ist generell sehr niedrig und hat ohnedies nur dann Gültigkeit, falls es bei den bestellten Waren nicht um alkoholische Erzeugnisse, Tabak(waren), Parfums oder Toilettenwasser handelt. Für alle teureren Sendungen müssen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zumindest einzeln geprüft werden.

Allerdings fallen für einige Warengruppen dennoch keine Zölle an (Zollsatz 0%): beispielsweise Bücher, Software auf Disketten und die meisten Arten von Computer-Hardware (Ausnahme: Geräte mit Videonutzung und bestimmte Netzwerkkomponenten). In Deutschland profitiert der Kunde von der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 18 Mark als Mindestgrenze, damit die Steuer auch tatsächlich abgeführt werden muss, was Büchersendungen bis ca. 250 DEM abgabefrei bestellen läßt. Auch wenn für Österreich nicht explizit derartige Grenzen zu erfahren waren kann jedoch aus Erfahrung festgehalten werden, daß ein mindestens genauso hoher Betrag umgerechnet in Österreich zollfrei akzeptiert wird. Auch kann diese Erfahrung trotz Bestellung großer Mengen an DVDs in den Vereinigten Staaten daran liegen, daß österreichische Zollämter möglicherweise nur ungenau die Sendungen überprüfen.

Werte und Normen

Der Zollwert einer Sendung setzt sich aus dem Warenwert zuzüglich der Versandkosten zusammen. Da Zölle aber (virtuell) an der EU-Außengrenze anfallen, werden die tatsächlichen Versandkosten um den Teil für den Transport innerhalb der EU gemindert. Wer beispielsweise für den Versand dreier Baumwoll-T-Shirts (Warenwert 1.000,- Schilling) von New York nach Wien 600 Schilling bezahlt, muß nur zwei Drittel der Versandkosten verzollen: Bei 20 Prozent Zoll ergeben sich (1.000 + 200) x 0,2 = 144 Schilling. Die Einfuhrumsatzsteuer beruht hingegen auf dem Gesamtwert der Sendung inklusive aller Transportkosten plus Zoll: also (1.000 + 600 + 144) x 0,2 = 348,80 Schilling - macht zusammen 492,80 Schilling Einfuhrabgaben. Unterm Strich gerechnet also nicht günstiger als hier gekauft.

Zölle werden an der (virtuellen) EU-Außengrenze fällig. Daher zählt nur ein Teil der gesamten Versandkosten zum Zollwert einer Sendung.

Wesentlich für die Berechnung des Zolls ist die korrekte Aufschlüsselung von Warenwerten und Versandkosten in der Rechnung oder im Frachtbrief. Dabei kommt es besonders auf die Angabe der Versandart (Frankatur) an: Üblicherweise bezahlt im E-Commerce der Händler die Frachtkosten und berechnet dem Empfänger dafür Versandkosten(anteile); das branchenübliche Kürzel hierfür lautet CIF, Cost of goods, Insurance and Freight. Da die Rechnungssumme bereits die Transportkosten enthält, wird sie zur Verzollung um die Anteile für EU-interne Strecken gemindert, also ist man wieder günstiger als im Inland. 

Bezahlt hingegen der Kunde den Paketdienst, so müssen die Frachtkosten bis zur EU-Grenze vor der Verzollung auf die Rechnungssumme aufgeschlagen werden (z. B. T-Shirt-Rechnung vom Versender über 1.000 Schilling, 600 Schilling kassiert der Paketdienst). Diese Versandart trägt das Frankatur-Kürzel FOB, free on board - der Händler zahlt nur den Weg bis zur Verladung in Flugzeug, Schiff oder LKW. Falls ein Versender auf der Rechnung keine Frankatur angibt oder fälschlicherweise FOB einträgt, obwohl er dem Kunden die Versandkosten berechnet, so werden die Auslands-Frachtkosten dennoch aufgeschlagen. Das heißt, daß aufgrund einer falschen Deklaration, die zu Lasten des Kunden gehen dieser zu viel bezahlen muß. Leider kein seltener Fall; es lohnt sich also, die Zollpapiere zu prüfen.