2.3. Arten des Echtheitsbeweises
von Daten
Eine elektronische Signatur kann
auf verschiedene Arten bestehen:
·
Die Elektronische Signatur (ES), welche die digitale
Signatur und andere grundsätzlichen Informationen des Unterzeichners beinhaltet
·
Die ES mit Zeitstempel (ES-T), welche einen Zeitstempel
zur Elektronischen Signatur zufügt, um einfache Langzeit-Gültigkeit zu
garantieren
·
Die ES mit kompletten Gültigkeits-Daten (ES-C), welche
zum ES-T eine Referenzen zu Daten die die Gültigkeit der elektronischen
Signatur unterstützen hinzufügt (z.B. Widerrufs-Status-Informationen)
Die
ES erfüllt die Bedingungen für elektronische Signaturen wie sie in der Europäischen
Richtlinie über Elektronische Signaturen definiert sind. Sie liefert grundsätzliche
Authentifikation und Vollständigkeitsschutz und kann ohne
On-Line Service (timestamping) auskommen.
Der
ES-T Zeitstempel sollte nahe dem Zeitpunkt erzeugt werden, wo auch die ES
erzeugt wird um maximalen Schutz zu garantieren.
Generell
kann die ES-C Form nicht zur selben Zeit wie die ES erzeugt werden. Es muss erst
die Zeit zur Erfassung der Zusatzdaten abgewartet werden.
Eine
Elektronische Signatur mit zusätzlichen Gültigkeits-Daten nach ES-T und ES-C
ist in der folgenden Darstellung zu sehen: