2.3. Arten des Echtheitsbeweises von Daten

 

Eine elektronische Signatur kann auf verschiedene Arten bestehen:

 

·        Die Elektronische Signatur (ES), welche die digitale Signatur und andere grundsätzlichen Informationen des Unterzeichners beinhaltet

·        Die ES mit Zeitstempel (ES-T), welche einen Zeitstempel zur Elektronischen Signatur zufügt, um einfache Langzeit-Gültigkeit zu garantieren

·        Die ES mit kompletten Gültigkeits-Daten (ES-C), welche zum ES-T eine Referenzen zu Daten die die Gültigkeit der elektronischen Signatur unterstützen hinzufügt (z.B. Widerrufs-Status-Informationen)

 

Die ES erfüllt die Bedingungen für elektronische Signaturen wie sie in der Europäischen Richtlinie über Elektronische Signaturen definiert sind. Sie liefert grundsätzliche Authentifikation und Vollständigkeitsschutz und kann ohne
On-Line Service (timestamping) auskommen.

 

Der ES-T Zeitstempel sollte nahe dem Zeitpunkt erzeugt werden, wo auch die ES erzeugt wird um maximalen Schutz zu garantieren.

 

Generell kann die ES-C Form nicht zur selben Zeit wie die ES erzeugt werden. Es muss erst die Zeit zur Erfassung der Zusatzdaten abgewartet werden.

 

Eine Elektronische Signatur mit zusätzlichen Gültigkeits-Daten nach ES-T und ES-C ist in der folgenden Darstellung zu sehen: