Musterdienstvertrag

für Angestellte an einem alternierenden Telearbeitsplatz

 

Inhalt:

Vertragsparteien

1. Beschäftigungsform

2. Anwendbare Normen

3. Beginn

4. Verwendungsgruppe

5. Gehalt

6. Aufgaben

7. Recht auf Weiterbeschäftigung

8. Dienstort

9. Arbeitsstätte

10. Arbeitsmittel

11. Arbeitszeit

12. Zeiterfassung

13. Qualifikation

14. Versicherungsschutz

15. Haftung

16. Schriftform

Vertragsparteien

a.) Arbeitgeber/in (AG):

 

b.) Angestellte/r (AN):

Frau/Herr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

wohnhaft in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 

1. Beschäftigungsform

Für die/den AN wird ein alternierender Telearbeitsplatz eingerichtet. Dabei wird die gesetzliche bzw. kollektivvertragliche regelmäßige Arbeitszeit teilweise in der Wohnung des/der AN bzw. an einem vom AN frei gewählten Ort (außerbetriebliche Arbeitstätte) und teilweise im Betrieb. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . der/des AG (betriebliche Arbeitsstätte) erbracht (siehe Punkt 11).

Die Beschäftigung auf einem Telearbeitsplatz erfolgt nach dem Prinzip der Freiwilligkeit.

2. Anwendbare Normen

Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, finden auf das Dienstverhältnis die einschlägigen Gesetze sowie der Kollektivvertrag für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anwendung.

Betriebsvereinbarungen finden - sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt - unverändert bzw. gegebenenfalls sinngemäß Anwendung. Diese liegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zur Einsichtnahme auf.

3. Beginn

Beginn des alternierenden Telearbeitsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . .

Anzahl der anzurechnenden Vordienstzeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Das Dienstverhältnis ist unbefristet / bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . befristet.

4. Verwendungsgruppe

Gemäß dem Kollektivvertrag für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wird die/der AN in die Verwendungsgruppe . . . . . . . . . . . . . im . . . . . Berufsjahr eingestuft.

5. Gehalt

Das monatliche Grundgehalt beträgt. . . . . . . . . . . . . . ATS.

Darüberhinaus hat die/der AN Anspruch auf folgende Entgeltbestandteile
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

6. Aufgaben

Mit der Verwendung als . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

7. Recht auf Weiterbeschäftigung

Die außerbetriebliche Arbeitsstätte in der Wohnung der/des AN kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten aufgegeben werden. Bei Kündigung des Wohnungsnutzungsvertrages durch den Vermieter verkürzt sich die Ankündigungsfrist der/des AN gegebenenfalls auf die Kündigungsfrist des Wohnungsvermieters.

Die Aufgabeankündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Nach Aufgabe der außerbetrieblichen Arbeitsstätte wird das Dienstverhältnis in der betrieblichen Arbeitsstätte fortgesetzt.

8. Dienstort

Dienstort ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (betriebliche Arbeitsstätte).

9. Arbeitsstätte

Die/der AN erklärt, über einen als außerbetriebliche Arbeitsstätte geeigneten Arbeitsbereich zu verfügen.

Die/der AG trägt die anteiligen Miet- und Betriebskosten in Höhe von derzeit ATS . . . . . . . . für den als außerbetriebliche Arbeitsstätte genutzten Wohnraum. Dieser Betrag erhöht sich entsprechend den erfolgten Indexanpassungen der Miet- und Betriebskosten.

Mit Zustimmung der/des AN können die VertreterInnen der betreiblichen Präventivdienste die Arbeitsbedingungen an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte evalueiren und die/den AN in den Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes unterweisen.

10. Arbeitsmittel

Sämtliche an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte notwendigen Arbeitsmittel werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt, ordnungsgemäß installiert und gewartet. Die notwendigen Arbeitsmittel werden im Anhang zu diesem Dienstvertrag aufgelistet. Die/der AG trägt die Kosten für die Errichtung der notwendigen Leitungen. Die technische Ausstattung ist so zu gestalten, daß sie dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Standard entspricht und eine Benützung von Privatgeräten nicht erforderlich ist, sowie generell eine Arbeit ohne Störung der Privatsphäre möglich ist.

Der/die AN hat die überlassenen Arbeitsmittel sowie Arbeitsunterlagen nach Aufgabe der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zur Rückgabe bereitzuhalten.

11. Arbeitszeit

Folgende Aufteilung der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen regelmäßigen Arbeitszeit wird vereinbart:

11.1 Betriebsbestimmte Arbeitszeiten

a) Arbeitszeit an der betrieblichen Arbeitsstätte (Ausmaß und Lage):
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

b) Arbeitszeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte(Ausmaß und Lage):
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

11.2 Selbstbestimmte Arbeitszeit an einem von der/dem AN frei gewählten Arbeitsort ( in Stunden) :

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Im Falle von Pkt. 11.2 verfügt die/der AN selbst über Arbeitsort sowie die Lage der Arbeitszeit und muß für die/den AG nicht erreichbar sein. Für diese Zeiten können keine Überstundenzuschläge geltend gemacht werden.

Fahrzeiten zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitsstätte gelten -sofern sie in Zusammenhang mit 11.1 a) anfallen - als betriebsbedingt und finden keine Anrechnung auf die Arbeitszeit.

12. Zeiterfassung

Alle geleisteten Arbeitszeiten sind von der/ dem AN aufzuzeichnen. Die/der AN hat die Aufzeichnungen jeweils unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen.

13. Qualifikation

Der/dem AN darf aus der alternierenden Telearbeit kein Nachteil im beruflichen Fortkommen entstehen. Insbesondere hat die/der AN das Recht , über alle betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen rechtzeitig informiert zu werden und daran teilzunehmen.

14. Versicherungsschutz

Um das Unfallrisiko zu decken, das an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte entsteht und nicht von der allgemeinen Sozialversicherung abgedeckt wird, verpflichtet sich die/der AG eine Unfallzusatzversicherung für die/den AN abzuschließen / einen mtl. Zuschuß in Höhe von ATS zur Prämie einer Unfallzusatzversicherung an die/den AN zu leisten.

Ferner verpflichtet sich die/der AG, eine Berufshaftpflichtversicherung zugunsten der/des AN abzuschließen.

15. Haftung

Die Haftung des/der AN und der in seinem/ihrem Haushalt lebenden Personen sowie deren BesucherInnen gegenüber dem AG ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Aufrechnungserklärungen von Schadenersatzansprüchen des AG gegen den Entgeltanspruch des /der AN sind nicht zulässig.

Die/der AG haftet für berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit der außerbetrieblichen Arbeitsstätte stehen. Dies gilt nicht, wenn der/die AN den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

16. Schriftform

Jede künftige Änderung der hier festgehaltenen Rechte und Pflichten, die nicht unmittelbar auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung beruht, bedarf des Einvernehmens der Vertragsparteien sowie der Schriftform.

 

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , am . . . . . . . . . . .

 

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Arbeitgeber/in   Angestellte/r

This contract is copyright by GPA.

Musterdienstvertrag

für Angestellte an einem alternierenden Telearbeitsplatz

 

Inhalt:

Vertragsparteien

1. Beschäftigungsform

2. Anwendbare Normen

3. Beginn

4. Verwendungsgruppe

5. Gehalt

6. Aufgaben

7. Recht auf Weiterbeschäftigung

8. Dienstort

9. Arbeitsstätte

10. Arbeitsmittel

11. Arbeitszeit

12. Zeiterfassung

13. Qualifikation

14. Versicherungsschutz

15. Haftung

16. Schriftform

Vertragsparteien

a.) Arbeitgeber/in (AG):

 

b.) Angestellte/r (AN):

Frau/Herr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

wohnhaft in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 

1. Beschäftigungsform

Für die/den AN wird ein alternierender Telearbeitsplatz eingerichtet. Dabei wird die gesetzliche bzw. kollektivvertragliche regelmäßige Arbeitszeit teilweise in der Wohnung des/der AN bzw. an einem vom AN frei gewählten Ort (außerbetriebliche Arbeitstätte) und teilweise im Betrieb. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . der/des AG (betriebliche Arbeitsstätte) erbracht (siehe Punkt 11).

Die Beschäftigung auf einem Telearbeitsplatz erfolgt nach dem Prinzip der Freiwilligkeit.

2. Anwendbare Normen

Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, finden auf das Dienstverhältnis die einschlägigen Gesetze sowie der Kollektivvertrag für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anwendung.

Betriebsvereinbarungen finden - sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt - unverändert bzw. gegebenenfalls sinngemäß Anwendung. Diese liegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zur Einsichtnahme auf.

3. Beginn

Beginn des alternierenden Telearbeitsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . .

Anzahl der anzurechnenden Vordienstzeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Das Dienstverhältnis ist unbefristet / bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . befristet.

4. Verwendungsgruppe

Gemäß dem Kollektivvertrag für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wird die/der AN in die Verwendungsgruppe . . . . . . . . . . . . . im . . . . . Berufsjahr eingestuft.

5. Gehalt

Das monatliche Grundgehalt beträgt. . . . . . . . . . . . . . ATS.

Darüberhinaus hat die/der AN Anspruch auf folgende Entgeltbestandteile
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

6. Aufgaben

Mit der Verwendung als . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

7. Recht auf Weiterbeschäftigung

Die außerbetriebliche Arbeitsstätte in der Wohnung der/des AN kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten aufgegeben werden. Bei Kündigung des Wohnungsnutzungsvertrages durch den Vermieter verkürzt sich die Ankündigungsfrist der/des AN gegebenenfalls auf die Kündigungsfrist des Wohnungsvermieters.

Die Aufgabeankündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Nach Aufgabe der außerbetrieblichen Arbeitsstätte wird das Dienstverhältnis in der betrieblichen Arbeitsstätte fortgesetzt.

8. Dienstort

Dienstort ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (betriebliche Arbeitsstätte).

9. Arbeitsstätte

Die/der AN erklärt, über einen als außerbetriebliche Arbeitsstätte geeigneten Arbeitsbereich zu verfügen.

Die/der AG trägt die anteiligen Miet- und Betriebskosten in Höhe von derzeit ATS . . . . . . . . für den als außerbetriebliche Arbeitsstätte genutzten Wohnraum. Dieser Betrag erhöht sich entsprechend den erfolgten Indexanpassungen der Miet- und Betriebskosten.

Mit Zustimmung der/des AN können die VertreterInnen der betreiblichen Präventivdienste die Arbeitsbedingungen an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte evalueiren und die/den AN in den Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes unterweisen.

10. Arbeitsmittel

Sämtliche an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte notwendigen Arbeitsmittel werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt, ordnungsgemäß installiert und gewartet. Die notwendigen Arbeitsmittel werden im Anhang zu diesem Dienstvertrag aufgelistet. Die/der AG trägt die Kosten für die Errichtung der notwendigen Leitungen. Die technische Ausstattung ist so zu gestalten, daß sie dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Standard entspricht und eine Benützung von Privatgeräten nicht erforderlich ist, sowie generell eine Arbeit ohne Störung der Privatsphäre möglich ist.

Der/die AN hat die überlassenen Arbeitsmittel sowie Arbeitsunterlagen nach Aufgabe der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zur Rückgabe bereitzuhalten.

11. Arbeitszeit

Folgende Aufteilung der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen regelmäßigen Arbeitszeit wird vereinbart:

11.1 Betriebsbestimmte Arbeitszeiten

a) Arbeitszeit an der betrieblichen Arbeitsstätte (Ausmaß und Lage):
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

b) Arbeitszeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte(Ausmaß und Lage):
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

11.2 Selbstbestimmte Arbeitszeit an einem von der/dem AN frei gewählten Arbeitsort ( in Stunden) :

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Im Falle von Pkt. 11.2 verfügt die/der AN selbst über Arbeitsort sowie die Lage der Arbeitszeit und muß für die/den AG nicht erreichbar sein. Für diese Zeiten können keine Überstundenzuschläge geltend gemacht werden.

Fahrzeiten zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitsstätte gelten -sofern sie in Zusammenhang mit 11.1 a) anfallen - als betriebsbedingt und finden keine Anrechnung auf die Arbeitszeit.

12. Zeiterfassung

Alle geleisteten Arbeitszeiten sind von der/ dem AN aufzuzeichnen. Die/der AN hat die Aufzeichnungen jeweils unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen.

13. Qualifikation

Der/dem AN darf aus der alternierenden Telearbeit kein Nachteil im beruflichen Fortkommen entstehen. Insbesondere hat die/der AN das Recht , über alle betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen rechtzeitig informiert zu werden und daran teilzunehmen.

14. Versicherungsschutz

Um das Unfallrisiko zu decken, das an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte entsteht und nicht von der allgemeinen Sozialversicherung abgedeckt wird, verpflichtet sich die/der AG eine Unfallzusatzversicherung für die/den AN abzuschließen / einen mtl. Zuschuß in Höhe von ATS zur Prämie einer Unfallzusatzversicherung an die/den AN zu leisten.

Ferner verpflichtet sich die/der AG, eine Berufshaftpflichtversicherung zugunsten der/des AN abzuschließen.

15. Haftung

Die Haftung des/der AN und der in seinem/ihrem Haushalt lebenden Personen sowie deren BesucherInnen gegenüber dem AG ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Aufrechnungserklärungen von Schadenersatzansprüchen des AG gegen den Entgeltanspruch des /der AN sind nicht zulässig.

Die/der AG haftet für berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit der außerbetrieblichen Arbeitsstätte stehen. Dies gilt nicht, wenn der/die AN den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

16. Schriftform

Jede künftige Änderung der hier festgehaltenen Rechte und Pflichten, die nicht unmittelbar auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung beruht, bedarf des Einvernehmens der Vertragsparteien sowie der Schriftform.

 

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Last modified: 19 Juli, 2005, by MVS

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